Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen in Deutschland vor einer Diskriminierung aufgrund von
- Geschlecht
- sexueller Identität
- Alter
- Religion
- Weltanschauung
- ethnischer Herkunft oder
- Behinderung.
Das AGG bezieht sich – neben weiteren Lebensbereichen – auch auf das Arbeitsleben. Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen beispielsweise ein umfassendes Neutralitätsgebot beachten, d. h. sie dürfen keine Bevölkerungsgruppe durch diskriminierende Formulierungen in einer Stellenausschreibung von vornherein vom Bewerbungsverfahren ausschließen.
Das AGG ist dabei im gesamten Einstellungsverfahren zu beachten, sowohl in der Stellenanzeige als auch im Bewerbungsgespräch und bei der Jobvergabe.
*Hinweis: Bei den Angaben handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung und GOhiring übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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