Das AGG verlangt sogenannte “merkmalsneutrale Stellenausschreibungen”. Im gesamten Ausschreibungstext darf also keines der oben genannten Merkmale (Geschlecht, Alter etc.) als relevant für die Stellenbesetzung genannt werden.
Bei der Formulierung AGG-konformer Stellenanzeigen kommt es auf die Details an. Durch einen bewussten Sprachgebrauch verfasst du gesetzeskonforme Ausschreibungen und vermeidest, dass Personen offensichtlich oder subtil ausgeschlossen werden.
Eine merkmalsbezogene Stellenausschreibung kann im Einzelfall jedoch ausnahmsweise zulässig sein. Insbesondere wenn sie die Art der auszuübenden Tätigkeit betreffen oder die Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentlich und entscheidende berufliche Anforderung darstellt und der Zweck und ihre Anforderungen angemessen sind.
Einige Beispiele für AGG-konforme und kritische Formulierungen in Anzeigentexten:
Geschlecht und sexuelle Identität
Die sexuelle Identität meint diejenige sexuelle Ausrichtung, die als identitätsprägend wahrgenommen wird, nicht aber die biologische Beschaffenheit, die dem Merkmal „Geschlecht“ zuzuordnen ist.
Jede Stellenanzeige muss geschlechtsneutral formuliert sein. Entweder verwendest du eine neutrale Funktionsbezeichnung (z. B. Geschäftsleitung oder Sachbearbeitung) oder du nennst explizit alle Geschlechtsformen (männlich/weiblich/divers).
Die Paarform (z. B. “Jurist:in“) reicht nicht aus, weil sie sich nur auf das weibliche und männliche Geschlecht bezieht und als Benachteiligung von inter*- und trans*-geschlechtlichen Personen interpretiert werden könnte.
❌ Kritische Formulierungen
- Einkäufer gesucht
- Anwältin gesucht
- Jurist:in gesucht
- Wir suchen Durchstarter
- Begriffe wie „Vollzeit“, die eine mittelbare Benachteiligung (z. B. von alleinerziehenden Frauen) implizieren
- Werbefotos, auf denen nur ein Geschlecht abgebildet und mit dem Slogan „Wir suchen
dich“ geworben wird
✅ AGG-konforme Formulierungen
- Einkäufer (m/w/d) gesucht
- Wir suchen qualifizierte Unterstützung im Bereich Einkauf
- Wir suchen Menschen, die durchstarten wollen
Ausnahmen:
- Wenn die Art der Tätigkeit es erfordert, ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts zulässig; beispielsweise bei der Suche nach einem Model für geschlechtsspezifische Unterwäsche oder nach einer Erzieherin/Lehrerin/Sozialpädagogin für eine Anstellung in einem Mädcheninternat. Entsprechend dem Bundesgleichstellungsgesetz kann im öffentlichen Dienst eine Bevorzugung von Frauen vorgesehen werden, z.B. durch den Zusatz: „Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt eingestellt“. Dies ist auch in der Privatwirtschaft zulässig, wenn bestehende Defizite ausgeglichen werden sollen und Frauen in dem betreffenden Betrieb oder der betreffenden Hierarchieebene zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Die Quote muss Ausdruck eines bestehenden Unternehmenskonzepts sein, mit dem der Anteil von Frauen im Unternehmen erhöht werden soll. Die Bevorzugung ist aber nur bei gleicher Qualifikation der Bewerber („Bestenauslese“) zulässig.
Alter
Das AGG schützt Menschen jedes Lebensalters vor Benachteiligung. Vermeide Formulierungen, die den Eindruck erwecken, es werden Kandidaten eines bestimmten Alters gesucht. Kritisch sind auch Floskeln mit Bezug zum Alter (z. B. “junges Team”).
❌ Kritische Formulierungen
- Mindestens XX Jahre Berufserfahrung
- Wir suchen Young Professionals oder Berufsanfänger
- Sekretär:in bis 35 Jahre gesucht
✅ AGG-konforme Formulierungen
- Eine für die Position angemessene Berufserfahrung ist Voraussetzung
- Senior Sales Representative (m/w/d)
Ausnahmen:
- Die Angabe eines Höchstalters ist zulässig, wenn die Tätigkeit mit einer sehr hohen körperlichen Belastung einhergeht oder die Einarbeitung für die ausgeschriebene Stelle so zeitintensiv ist, dass aufgrund des Alters eine angemessene Beschäftigungszeit bis zum Renteneintritt nicht mehr möglich ist.
Religion und Weltanschauung
Eine Stellenausschreibung darf Menschen einer bestimmten Religion oder Weltanschauung nicht vom Bewerbungsverfahren ausschließen.
❌ Kritische Formulierungen
- Konfessionslos
- Katholisch, evangelisch, muslimisch oder andere Konfessionen
✅ AGG-konforme Formulierungen
- Vermeide jegliche Formulierung mit Bezug auf Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.
Ausnahmen:
- Eine Ausnahme gilt für Religionsgemeinschaften und zugeordnete Institutionen (z. B. die Caritas), die die Konfession von Bewerber:innen bei bestimmten Stellenprofilen explizit als Einstellungsvoraussetzung aufführen dürfen oder z.B. der Koch eines koscheren
Restaurants, der jüdischen Glaubens sein muss.
Ethnische Herkunft
Es ist nicht zulässig, Bewerber:innen wegen ihrer Hautfarbe oder Abstammung abzulehnen oder indirekt auszuschließen. Auch die Staatsangehörigkeit darf nicht zu einer Benachteiligung führen.
❌ Kritische Formulierungen
- Mitarbeiter:innen bestimmter Nationalität gesucht
- Deutsch als Muttersprache
- Bewerbung mit Angabe des Geburtsortes erwünscht
- Bewerbung mit Foto erwünscht
✅ AGG-konforme Formulierungen
- Vermeide Formulierung, die eine Muttersprache, einen Dialekt oder bestimmte Sprachkenntnisse voraussetzen, wenn diese nicht für die Stelle erforderlich sind.
- Bitte um “aussagekräftige Bewerbungsunterlagen” statt um eine Bewerbung mit Foto.
Ausnahmen:
- Wenn eine Postion (z. B. Moderator oder Redakteur) es unbedingt erfordert, können eine akzentfreie Aussprache oder fließende Sprachkenntnisse als Anforderung zulässig sein.
- Sollten Sprachkenntnisse erforderlich sein, kann ein bestimmtes Sprachniveau verlangt
werden, z.B. „sehr gute Deutschkenntnisse“ für einen sprachintensiven Beruf mit viel
Kundenkontakt.
Behinderung
Diskriminierung wegen einer Behinderung ist – unabhängig vom Grad der Behinderung – verboten. Arbeitgeber:innen müssen darauf achten, gesundheitliche Anforderungen verhältnismäßig anzusetzen und gut zu begründen.
❌ Kritische Formulierungen
- Körperlich voll leistungsfähig
- Geistig fit
- Hohe Belastbarkeit
✅ AGG-konforme Formulierungen
- Vermeide Formulierung, die Menschen mit geistigem oder körperlichem Handicap ausschließen und beschreibe stattdessen die Anforderungen, die eine Position mit sich bringt.
- Zulässig ist der Hinweis, dass Bewerbungen von Schwerbehinderten erwünscht sind.
Ausnahmen:
- Erfordert eine Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen, z. B. eine gewisse Mobilität bei Außendienstmitarbeiter:innen, ist die Anforderung verhältnismäßig, sachlich gerechtfertigt und gilt deshalb nicht als Diskriminierung.
*Hinweis: Bei den Angaben handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung und GOhiring übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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